Kinder- und Jugendschutzkonzept
des HC Lauchringen e.V.Kinder- und Jugendschutzkonzept
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt ist oberstes Ziel des HC Lauchringen e.V.. Daher wird jede Form des von Gewalt im Verein, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, verurteilt.
Schwerwiegende Verstöße von Mitgliedern gegen dieses Prinzip können zum Ausschluss aus dem Verein (s. § 07 (03) – Verlust der Mitgliedschaft [Satzung HC Lauchringen e.V.]) und zum Entzug der Trainer- bzw. Betreuertätigkeit führen.
Beim HC Lauchringen e.V. wird der Kinder- und Jugendschutz wie folgt umgesetzt:
Für alle in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Vereinsmitarbeiter (Trainer und Betreuer) gilt:
- Ehrenkodex
Der Ehrenkodex muss unterschrieben und eingehalten werden. - Verhaltensregeln für Trainer/-Innen und Betreuer/-Innen
Die Verhaltensregeln müssen unterschrieben und eingehalten werden. - Erweitertes Führungszeugnis oder Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis oder eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (Selbstverpflichtungserklärung) muss den Vereinsverantwortlichen bzw. Ansprechpartnern für Kinder- und Jugendschutz innerhalb von 4 Wochen vorgelegt werden, wodurch nachgewiesen werden muss, dass keine Straftat im Sinne §72a des SGB VIII vorliegt. Dieser Nachweis muss alle 5 Jahre wiederholt werden
Beauftragte für Kinder- und Jugendschutz beim HC Lauchringen
Im Verein gibt es zwei Verantwortliche für den Kinder- und Jugendschutz. Diese werden vom Vorstand ernannt, und können auch durch den Vorstand entlassen werden. Mindestens ein Verantwortlicher muss aus Reihen des aktuellen Vorstands stammen.
Die Beauftragten für Kinder- und Jugendschutz des HC Lauchringen müssen nachbesetzt werden, wenn Einzelne ausscheiden. Die Nachhaltigkeit eines Schutzkonzepts lebt davon, dass der Prozess der Prävention nicht abgebrochen wird. Mit der Benennung der Beauftragten der Kinder- und Jugendschutz ist der Vorstand jederzeit bereit, diese zwei Personen in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Die Aufgaben der Beauftragten der Kinder- und Jugendschutz umfassen folgende Themen:
- Die Beauftragten für Kinder- und Jugendschutz sind vertrauensvolle Ansprechpartner für Betroffene und diejenigen, die etwas beobachten, nehmen Beschwerden entgegen und leiten im Falle eines Verdachts entsprechende Interventionsschritte ein.
- Die Beauftragten für Kinder- und Jugendschutz halten Kontakte und Netzwerke zu Fachkräften der regionalen Sportbünde sowie anderen Fachstellen, die sich mit der Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt befassen.
- Die Beauftragten für Kinder- und Jugendschutz koordinieren Präventionsmaßnahmen im Verein.
- Die Beauftragten für Kinder- und Jugendschutz sorgen für angemessene Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Präventionsmaßnahmen.
- Die Beauftragten für Kinder- und Jugendschutz stellen sicher, dass alle gemeldeten Jugendtrainer und Jugendbetreuer den Ehrenkodex und die Verhaltensregeln für Trainer/-Innen und Betreuer/-Innen unterschrieben haben. Die Originale werden bei den Beauftragten der Kinder- und Jugendschutz abgelegt.
- Die Beauftragten der Kinder- und Jugendschutz stellen sicher, dass alle gemeldeten Jugendtrainer und Jugendbetreuer ein erweitertes Führungszeugnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt haben. Sollte keine Unbedenklichkeit bzgl. sexualisierter Gewalt gegeben sein, informieren sie den Vorstand damit eine Freistellung der Person eingeleitet wird. Die Beauftragten für Kinder- und Jugendschutz dokumentieren die vorgelegten Bescheinigungen. Der Nachweis muss alle 5 Jahre vorgelegt werden.
Verstöße
Verstöße gegen das Verbot in jeder Form von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen werden vom Verein als schwerwiegend angesehen und haben ggf. einen Ausschluss aus dem Verein und den Entzug der Trainer- bzw. Betreuertätigkeit zur Folge.
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept wurde am 1. Oktober 2018 von der Vorstandschaft beschlossen und tritt mit diesem Tage in Kraft.
Lauchringen, den 1. Oktober 2018